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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Behandlungsvertrag

Sobald Sie in unserer Praxis einen Termin telefonisch oder vor Ort buchen, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gem. § 611 ff BGB zwischen uns und Ihnen zustande. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um eine Kassen-, Privat- oder Selbstzahlerleistung handelt. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (z. B. Schriftform) ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich.

Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages sind wir dazu verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Desweiteren reservieren wir Ihnen ausreichend Behandlungszeit. Im Gegenzug erhalten wir den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.

Der Teilnehmer kann die Trainingseinrichtungen der Reha am Kaifu nach Vorlage eines gültigen Teilnehmerausweises, während der geltenden Öffnungszeiten, unter Beachtung der in der Reha am Kaifu ausgehängten Hausordnung nutzen. Die Sporttauglichkeit ist vor Aufnahme des Trainings durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes nachzuweisen. Eine Nichtnutzung der Trainingseinrichtung berechtigt nicht zur Minderung oder Rückforderung der Trainingsgebühren. Dieses gilt nicht, wenn die Nichtnutzung aus Gründen erfolgt, die der Teilnehmer nicht beeinflussen kann, mit Ausnahme von Urlaub des Teilnehmers. Im Falle eines Verstoßes gegen die Hausordnung oder allgemeine Hygieneregelungen kann von der Reha am Kaifu ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Trainingsgebühr wird in diesen Fällen nicht erstattet.

Die Vereinbarung kann von jeder Seite mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich, ordentlich gekündigt werden. Maßgeblich ist der Zugang des Kündigungsschreibens. Das Vorliegen einer Schwangerschaft oder andauernde Sportuntauglichkeit berechtigen den Teilnehmer zur fristlosen Kündigung. Im Falle des schuldhaften Zahlungsverzuges der Trainingsgebühren zweier Monate ist die Reha am Kaifu berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen.

Bei durch ärztliches Attest nachgewiesene, dauerhafte Krankheit, von mindestens 4 Wochen, kann auf Antrag die Vereinbarung ausgesetzt werden. Eine Trainingsgebühr wird für diesen Zeitraum nicht erhoben.

Die vereinbarten Trainingsgebühren werden monatlich zu Beginn des laufenden Monats entsprechend der erteilten Vollmacht mittels SEPA – Lastschrift eingezogen. Änderungen des Namens, der Adresse sowie der Bankverbindung sind der Reha am Kaifu unverzüglich mitzuteilen. Die der Reha am Kaifu durch die Nichtangabe respektive, nicht rechtzeitige Mitteilung geänderter Daten entstehenden Mehrkosten (z.B.: durch Rücklastschriften) gehen zu Lasten des Trainierenden.

Die Trainierenden haben die verantwortlichen Mitarbeiter der Reha am Kaifu über körperliche Vorbelastungen zu informieren. Unterbleiben entsprechende Angaben, ist die Haftung der Reha am Kaifu für Körper- und Gesundheitsschäden grundsätzlich auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Gleiches gilt im Falle des Verlustes mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände. Für Folgen unsachgemäßer Durchführung von Übungen, insbesondere mit zu hoher Gewichtsbelastung, sowie vom Teilnehmer selbstverschuldeten Unfällen haftet die Reha am Kaifu nicht. Ein medizinischer Eingangsscheck vor Aufnahme des Trainings ist notwendig.

2. Verbot von Foto- und Filmaufnahmen und Interviews

Reha am Kaifu GmbH ist kein öffentlicher sondern ein geschützter und ein beschützender Raum. Hier gelten besondere rechtliche Bestimmungen: § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs). Es ist daher verboten, Menschen ohne deren vorherige Zustimmung zu fotografieren oder zu filmen - dies gilt auch dann, wenn die Aufnahmen hinterher anonymisiert werden sollen. Für Interviews und Aufnahmen im Gebäude sind andere Maßstäbe anzulegen als in der Öffentlichkeit. Foto-, Ton- oder Video-Aufnahmen, die für gewerbliche, kommerzielle Zwecke oder zur Veröffentlichung bestimmt sind, sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsführung gestattet. Das gilt auch für Aufnahmen durch Besucher. Auch solche Aufnahmen sind ohne vorherige Genehmigung untersagt. Journalisten ist aus den genannten Gründen das unangemeldete Aufsuchen des Hauses zum Zwecke der Recherche oder Berichterstattung ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet.

3. Umkleiden / Garderobe

Die Nutzung der offenen Garderobe, der Umkleideschränke und Schließfächer erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Für die Schrank- und Schließfachschlüssel haftet der/die Nutzer/in. Bei Verlust des Schlüssels werden dem/der Nutzer/in die Kosten in Rechnung gestellt.

4. Verwahrung von Wertpapieren, Wertsachen und Geld

Reha am Kaifu GmbH schließt jede Haftung für Schäden des Mitglieds/Patienten aus. Für den Verlust von mitgebrachten Bekleidungs- und Wertgegenständen wird nicht gehaftet, soweit der Verlust nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden der Reha am Kaifu GmbH beruht. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Die Reha am Kaifu GmbH ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Spinde kostenpflichtig öffnen zu lassen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Reha am Kaifu GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Reha am Kaifu GmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.

5. Brandschutz

Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht zu nutzen und pfleglich zu behandeln. Jeglicher Umgang mit Feuer und offenem Licht (z. B. Kerze) ist verboten. Im Gefahrenfall sind die Anweisungen des Personals unbedingt zu befolgen.

Bitte beachten Sie die Aushänge zum Feuerwehr-, Flucht- und Rettungsplan und halten Sie sich an die Vorbeugungs-maßnahmen. Sollten Sie einen Brand oder eine Rauchentwicklung bemerken, so verständigen Sie bitte sofort den nächsten Mitarbeiter und/oder wählen Sie den Notruf: 112.

6. Hausrecht / Zuwiderhandlungen

Der Geschäftsführer oder von ihm beauftragte Personen üben das Hausrecht aus. Besucher können bei wiederholten und groben Verstößen gegen die Hausordnung vom Haus ausgeschlossen werden. Gegen Besucher und andere Personen kann in diesem Zusammenhang ein Hausverbot ausgesprochen werden. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung von Hauseigentum kann Schadenersatz verlangt werden.

7. Beschwerden und Sorgen

Die Mitarbeiter unseres Hauses wollen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dazu beitragen, dass Sie gesund werden. Sollten Sie trotzdem mit unseren Leistungen unzufrieden sein, können Sie sich an alle unsere Mitarbeiter wenden.

8. Datenschutz

Die vom Trainierenden angegebenen personenbezogenen Daten unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Diese werden EDV – technisch gespeichert und von der Reha am Kaifu im Rahmen der Vereinbarung verwendet. Wir weisen auf unsere geltende Datenschutzerklärung hin. Diese liegt/hängt aus und wird Ihnen auf Wunsch ausgehändigt.

9. Fortgeltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und können nicht durch mündliche Vereinbarung aufgehoben werden.

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