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Hausordnung der Reha am Kaifu GmbH

Guten Tag,

wir freuen uns, dass Sie sich für Sport- und/oder Reha-Angebote in der Reha am Kaifu GmbH entschieden haben. Gestatten Sie uns jedoch einige Hinweise, um deren Beachtung und Einhaltung wir Sie in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihrer Mitpatienten hinweisen müssen.

1. Geltungsbereich

Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle Nutzer von Angeboten, die in den Räumen der Reha am Kaifu GmbH angeboten werden. Für Besucher und sonstige Personen wird die Hausordnung mit dem Betreten des Geländes als verbindlich erklärt.

2. Ausstattung

Die Einrichtungen sind von den Benutzern schonend zu behandeln. Die Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

3. Verwahrung von Wertpapieren, Wertsachen und Geld

Die Reha am Kaifu GmbH schließt jede Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Für den Verlust von mitgebrachten Bekleidungs- und Wertgegenständen wird nicht gehaftet, soweit der Verlust nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden der Reha am Kaifu GmbH beruht. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Die Reha am Kaifu GmbH ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Spinde kostenpflichtig öffnen zu lassen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Reha am Kaifu GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Reha am Kaifu GmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.

4. Brandschutz

Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht zu nutzen und pfleglich zu behandeln. Jeglicher Umgang mit Feuer und offenem Licht (z. B. Kerze) ist verboten. Im Gefahrenfall sind die Anweisungen des Personals unbedingt zu befolgen.

Bitte beachten Sie die Aushänge zum Feuerwehr-, Flucht- und Rettungsplan und halten Sie sich an die Vorbeugungsmaßnahmen. Sollten Sie einen Brand oder eine Rauchentwicklung bemerken, so verständigen Sie bitte sofort den nächsten Mitarbeiter und/oder wählen Sie den Notruf: 112.

5. Hausrecht / Zuwiderhandlungen

Die Geschäftsführer oder von ihnen beauftragte Personen üben das Hausrecht aus. Besucher können bei wiederholten und groben Verstößen gegen die Hausordnung vom Haus ausgeschlossen werden. Gegen Besucher und andere Personen kann in diesem Zusammenhang ein Hausverbot ausgesprochen werden. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung von Hauseigentum kann Schadenersatz verlangt werden.

6. Beschwerden und Sorgen

Die Mitarbeiter unseres Hauses wollen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dazu beitragen, dass Sie gesund werden. Sollten Sie trotzdem mit unseren Leistungen unzufrieden sein, können Sie sich an alle unsere Mitarbeiter wenden oder schreiben Sie eine Mail an feedback@reha-am-kaifu.de.

7. Verbot von Foto- und Filmaufnahmen und Interviews

Die Reha am Kaifu GmbH ist kein öffentlicher, sondern ein geschützter und ein beschützender Raum. Hier gelten besondere rechtliche Bestimmungen: § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs). Es ist daher verboten, Menschen ohne deren vorherige Zustimmung zu fotografieren oder zu filmen - dies gilt auch dann, wenn die Aufnahmen hinterher anonymisiert werden sollen. Für Interviews und Aufnahmen im Gebäude sind andere Maßstäbe anzulegen als in der Öffentlichkeit. Foto-, Ton- oder Video-Aufnahmen, die für gewerbliche, kommerzielle Zwecke oder zur Veröffentlichung bestimmt sind, sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsführung gestattet. Das gilt auch für Aufnahmen durch Besucher. Auch solche Aufnahmen sind ohne vorherige Genehmigung untersagt. Journalisten ist aus den genannten Gründen das unangemeldete Aufsuchen des Hauses zum Zwecke der Recherche oder Berichterstattung ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet.

8. Datenschutz

Die Reha am Kaifu GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.

Ihre Reha am Kaifu GmbH

Vertreten durch ihre GF

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