In der Reha am Kaifu steht der Patient mit seinen körperlichen und psychischen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Ziel ist die Wiederherstellung der Gesundheit bzw. die Verbesserung des Gesundheitszustandes des Patienten. Gemeinsam mit dem Patienten werden rehabilitationsspezifische Therapieziele erarbeitet, sodass der Patient eine tragende Rolle bei der Erreichung der Ziele hat.
Durch unser interdisziplinäres Team aus Physiotherapeuten, Masseuren, Trainingstherapeuten, Ärzten, Psychologen und einer Ernährungsberaterin werden die Patienten ganzheitlich betrachtet und betreut. Die verschiedenen Abteilungen unterstützen den Leitspruch: „Gesund aus eigener Kraft“. Sie holen den Patienten in seiner Lebenssituation ab und unterstützen ihn unter Berücksichtigung seiner Alltagsbedingungen in seiner Genesung und seinem Selbstmanagement.
Die einzelnen Therapieschritte Schmerzen lindern, Schonhaltungen aufgeben und zielgerichtet trainieren werden individuell auf den Rehabilitationsbedarf des Patienten abgestimmt und haben eine Teilhabe am sozialen Umfeld sowie den Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit zum Ziel.
Indikationen für eine muskuloskeletale Rehabilitation
Eine ambulante Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen ist indiziert, wenn als Folge von Schädigungen und/oder Beeinträchtigungen der Aktivitäten, die durch muskuloskeletale Erkrankungen oder Verletzungsfolgen verursacht sind, Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben drohen oder bereits eingetreten sind. Die Diagnose mindestens einer der folgenden Krankheiten ist notwendig, um die Voraussetzung einer ambulanten Rehabilitation in unserer Einrichtung zu begründen
Ziele der Rehabilitation sind die durch Traumata, operative Maßnahmen oder Langzeitschäden erworbenen Beeinträchtigungen der Lebensqualität, der Teilhabe am Arbeitsleben und der Partizipation am gesellschaftlichen Leben und dem sozialen Umfeld vorzubeugen, entgegenzuwirken und zu beseitigen. Durch Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des betroffenen Körperteils bzw. des gesamten Bewegungsapparats soll der Patient seine individuellen Rehabilitationsziele erreichen.
Ziele auf Struktur & Funktionsebene
Ziele auf Aktivitätsebene
Ablauf einer ambulanten Rehabilitation
Zu Beginn der Rehabilitationsmaßnahme wird durch den Arzt eine umfangreiche Untersuchung durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt hierbei, auf Grund der muskuloskeletalen Indikationen, auf der körperlichen Untersuchung des aktiven und passiven Bewegungsapparates. Anschließend besprechen der Arzt und die Therapeuten Inhalte und Umfang, es werden gemeinsam mit dem Patienten die Rehabilitationsziele festgelegt. Nach Erstellung der individuellen Zielformulierung wird der Patient von qualifizierten Therapeuten durch gezielte passive, z.B. manualtherapeutische Techniken, und aktive Maßnahmen im Sinne einer zielgerichteten Übungstherapie (Einzel- und Gruppentherapie) rehabilitiert.
Die Erstellung eines individuellen Sportprogrammes erfolgt ebenfalls in Absprache mit dem zuständigen Physiotherapeuten und dem Patienten. Das Programm richtet sich nach den persönlichen Therapiezielen und der körperlichen Leistungsfähigkeit des Patienten. Zu Beginn der Sporttherapie werden indikationsspezifische Testverfahren durchgeführt, um die Stärken und die Defizite des Patienten bezogen auf seine Erkrankung zu identifizieren. Auf Grundlage dieser Informationen wird für den Patienten ein Übungsprogramm erstellt.
Im Rahmen des Rehabilitationszeitraumes (15 Behandlungseinheiten in 3-5 Wochen ggf. 5 weitere Einheiten bei Verlängerung durch den Kostenträger) werden, entsprechend der zunehmenden Leistungsfähigkeit des Patienten, die täglichen Trainingseinheiten, Sport und Bewegungstherapie, angepasst und intensiviert. Die durchschnittliche Therapiezeit von 4-6 Stunden pro Behandlungseinheit wird aus einer Kombination von aktiven und passiven Therapieinhalten, sowie aus Schulungs- und Beratungseinheiten gestaltet. Dem Patienten werden zwischen den Anwendungen ausreichend Zeiträume für Ruhe- und Erholungszeiten sowie ausreichende Verpflegungsmöglichkeiten gewährleistet. Darüber hinaus wird der Bedarf für Maßnahmen zur Hilfsmittelversorgung, Wiedereingliederung in das Arbeitsleben und weiterführende Beratungsangebote ermittelt und in Zusammenarbeit mit dem Patienten in die Wege geleitet.
Ein wichtiger Aspekt der ganzheitlichen Rehabilitation ist die Erwerbsfähigkeit/ Teilhabe am Arbeitsleben des Patienten. Während der Maßnahme wird der Patient in Fragen der Erwerbsfähigkeit beraten und durch die Einleitung von Maßnahmen zur betrieblichen Wiedereingliederung unterstützt. Ist eine Wiedereingliederung in den alten Tätigkeitsbereich des Patienten nicht absehbar und ein an die Erkrankung angepasster Einsatz der Arbeitskraft im betrieblichen Umfeld nicht umsetzbar, wird der zuständige Leistungsträger informiert. Für die Fragen des Rehabilitanden steht ein Mitglied des Rehabilitationsteams als Ansprechpartner zur Verfügung.